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Politik und Technik aus München - Pazifistisch
mit dem Fahrrad (Peace, cycling and more)

Störerhaftung aus der Mottenkiste

Sonntag, 1.10.2023    

dort direkt übernommen:
"Betreiber offener WLANs wieder bedroht
... Heise.de schreibt: Nach vielem hin und her beschloss der Bundestag 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes (TMG), um die heftig umstrittene Störerhaftung außer Kraft zu setzen, die bis dahin Anbieter öffentlicher WLANs mit Haftung bedrohte. Inhaber von Urheberrechten dürfen demnach von Hotspot-Betreibern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen, wenn sie feststellen, dass über ein solches Funknetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing verbreitet werden.

Nun erscheint dieses Problem erneut, denn aus unerfindlichen Gründen fehlt die entsprechende Klausel in Paragraf 8 TMG im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ein Gesetz für digitale Dienste. Damit soll Volker Wissing (FDP) den Digital Services Act (DSA) der EU in nationales Recht gießen und Online-Plattformen schärfer regulieren.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Handelsverband HDE sind besorgt, dass durch die neuen Gesetzesformulierungen längst behobene Probleme erneut aufbrechen. [...]
Im zitierten Artikel von Heise.de wird berichtet, dass das Ministerium auf Nachfragen, welche DSA Formulierungen solche Änderungen im TMG erfordern, "aus technischen Gründen" keine Antwort erbringen konnte. Das ist Digitalisierung in Deutschland ...
Ganzer Artikel mit (!) den Links.

s.a. https://www.heise.de/news/Offenes-WLAN-Die-Angst-vor-einem-Comeback-der-...

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